Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Anwendungsbereich 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Smart Dato vGmbH, Staben 92, 39025 Naturns (BZ) Italien („Smart Dato“), regeln die Verträge zwischen Smart Dato und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen wurden. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstigen von den vorliegenden AGB abweichenden Verkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragserfüllungshandlungen seitens Smart Dato gelten in jedem Fall nicht als Zustimmung zu von den vorliegenden AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden. 

1.2. Bei den vorliegenden AGB handelt es sich um Rahmenbedingungen. Nach Annahme der AGB durch den Kunden finden die AGB, auch ohne Notwendigkeit eines Verweises oder einer neuerlichen Zustimmung seitens des Kunden, automatisch auf alle weiteren Verträge und Vereinbarungen Anwendung, die Smart Dato mit dem Kunden abschließt, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen Smart Dato und dem Kunden. 

 

2. Vertragsabschluss 

2.1. Für jegliche Vereinbarung zwischen Smart Dato und dem Kunden bedarf es ausdrücklich der Schriftform. Diese Voraussetzung gilt auch bei mittels E-Mail ausgetauschter Korrespondenz und/oder bei einem digital unterschriebenen Vertrag und/oder beim Gebrauch anderer technischer Mittel, die von Smart Dato zu diesem Zweck genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, als erfüllt, wobei der Kunde immer die Möglichkeit hat, eine Kopie des Vertrages in einem ausdruckbaren Format zu erhalten und herunterzuladen (z.B. im PDF-Format).  

2.2. Die Erbringung der Dienstleistung beginnt im Moment ihrer Aktivierung durch Smart Dato. 

 

3. Pflichten des Kunden 

3.1. Der Kunde verpflichtet sich: 

a. bei Bedarf, dem Personal von Smart Dato und dessen Beauftragten, den notwendigen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zu gewähren, um die Ausübung des Vertrags zu gewährleisten; 

b. mit Smart Dato gutgläubig und effizient zusammenzuarbeiten, um eine Erbringung der Dienstleistungen seitens Smart Dato zu gewährleisten und zu ermöglichen; 

c. die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit der oben genannten Personen zu garantieren, falls diese beim Kunden tätig sind. In die Zuständigkeit von Smart Dato fällt es, sich über die Betriebsrisiken beim Kunden zu informieren. 

d. die Anwesenheit seines Personals während der Installation von Software, Apps, Plug-Ins etc. durch die Mitarbeiter von Smart Dato zu gewährleisten. 

e. sich an die operativen Abläufe zu halten, die im zugehörigen Benutzerhandbuch von Hard- und Software in digitaler Form oder in Papierform beschrieben sind die Dienstleistungen und Produkte gemäß den Vorgaben/Spezifikation von Smart Dato und/oder eines Drittanbieters, sowie in jedem Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht zu nutzen; 

f. unter eigener Verantwortung geeignete Abläufe zur Sicherung der Daten und Informationen einzuführen. Smart Dato übernimmt keine Haftung und Verantwortung für den Verlust und die Veränderung der gespeicherten Informationen, die durch Verschulden des Personals des Kunden entstanden sind;

g. die Software nach geplanter Einweisung auszuprobieren, um das Lernniveau der Benutzer zu erhöhen, und um damit deren Fehler in der Golive-Phase auf ein Minimum zu reduzieren; der KUNDE muss außerdem überprüfen, dass sein Personal die vertraglich vorgesehenen praktischen Trainings durchführt. Falls das Niveau der Ausbildung als zu gering eingeschätzt wird, können seitens Smart Dato weitere Weiterbildungseinheiten organisiert werden; 

h. die Kompatibilität und Verfügbarkeit der eigenen informatischen Struktur (Hardware und Software, Internetverbindung, usw.) mit den unabdingbaren notwendigen technischen Anforderungen und den Mindestvoraussetzungen für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen zu prüfen. Smart Dato beschränkt sich darauf, den Kunden über besondere technische Voraussetzungen zu informieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienstleistungen erbringen zu können;   

i. nicht dazu ermächtigten Dritten keinen Zugriff auf die vertragsgegenständlichen Softwarelösungen zu gewähren; 

j. kein „Reverse Engineering“ durchzuführen, vorbehaltlich allfälliger gesetzlicher Ausnahmen, keine anderen Applikationen zu schaffen oder schaffen zu lassen, indem die vertragsgegenständlichen Softwarelösungen kopiert werden und nicht zu versuchen, auch unter Mithilfe von Dritten, die vertragsgegenständlichen oder Softwarelösungen durch „Hacking“-Operationen zu beeinträchtigen; 

k. die vertragsgegenständlichen Softwarelösungen nicht missbräuchlich oder gesetzeswidrig zu verwenden. 

l. Smart Dato schad – und klaglos gegenüber jeglichen Ansprüchen, auch schadensrechtlicher Natur, zu halten, die Dritte gegen Smart Dato erheben und die auf eine Verletzung der in diesem Artikel angeführten Pflichten des Kunden zurückzuführen sind. 

 

4. Haftungsausschluss 

4.1. Die Softwarelösungen und/oder Dienstleistungen werden vom Kunden selbst zur Lösung seiner Bedürfnisse ausgewählt. Smart Dato gewährleistet nicht, dass die Softwarelösungen und/oder Dienstleistungen für einen spezifischen Gebrauch des Kunden geeignet sind. Die Softwarelösungen, auch wenn in Form eines Software as a Service (Saas) erbracht, werden dem Kunden so zur Verfügung gestellt, wie sie sind („as is“), vorbehaltlich anderslautender Abmachungen mit dem Kunden. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Smart Dato in keiner Weise verantwortlich ist für direkte und indirekte Schäden, welche sich ergeben aus: 

a. der fehlerhaften Anwendung der Softwarelösungen von Seiten des Kunden; 

b. Verlust von Daten; 

c. Missachtung der Vertragsbedingungen und/oder der Mitwirkungspflichten gemäß Art. 3; 

d. Zufall oder höhere Gewalt; 

e. Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Smart Dato liegen (z.b. Stromausfälle oder mangelnde Internetverbindung); 

f. Veränderungen am System, der Hardware, der Softwarelösungen durch Dritte oder den Kunden ohne Zustimmung von Smart Dato; 

g. Viren oder Cyber-Attacken. 

4.2. Smart Dato kann darüber hinaus nicht zur Verantwortung gezogen werden für die fehlende Erbringung der Leistung verursacht durch: 

h. physische Verhinderung des Zugangs zum System und/oder der Geschäftslokale seitens des Kunden; 

i. nicht zur Verfügungstellung seitens des Kunden der Hardware, der Software und/oder der Firmware des Kunden; 

4.3. Der Kunde erklärt zu wissen und zu akzeptieren, dass eine dauerhafte und ständige Verfügbarkeit von Softwarelösungen und/oder Dienstleistungen nicht von Smart Dato gewährleistet werden kann. Smart Dato übernimmt dementsprechend keine Haftung für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer auch nur zeitweisen Nicht-Verfügbarkeit von Softwarelösungen und/oder Dienstleistungen entstehen sollten. 

4.4. Mangels anderslautender Vereinbarungen und unbeschadet der obigen Haftungsausschlüsse, ist die Haftung von Smart Dato in jedem Fall auf das Entgelt beschränkt, welches der Kunde für die Dienstleistung und/oder für die Softwarelösung bezahlt hat, für welche der Kunde fristgerecht das Auftreten von Mängeln und/oder Fehlern angezeigt hat und für welche Smart Dato verpflichtet ist, eine Gewährleistung zu leisten und/oder die Haftung gegenüber dem Kunden für Mängel, Fehler und/oder Fehlfunktionen zu übernehmen. Bei dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen, inkl. Softwarelösungen, ist die Haftungssumme auf ein (1) Jahresentgelt für die Erbringung der Dienstleistung beschränkt.  

4.5. Die Haftungsausschlüsse zu Gunsten von Smart Dato gelten nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Smart Dato. 

 

5. Arbeitszeiten 

5.1. Smart Dato, inklusive der Help Desk von Smart Dato, erbringt seine Tätigkeit von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Falls der Kunde eine Erbringung der Tätigkeit außerhalb der oben genannten Arbeitszeiten wünscht, muss er dies Smart Dato mitteilen. Smart Dato behält sich die Zustimmung auf eine solche Anfrage vor und die Erbringung der Tätigkeit unterliegt in jedem Fall einer Einigung zwischen Smart Dato und dem Kunden hinsichtlich der Vergütung für die Tätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Aufschlag vorgesehen). 

 

6. Rechnungslegung - Zahlungsverzug der Vergütung 

6.1. Die Rechnungen werden im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zur elektronischen Rechnung ausgestellt. 

6.2. Die Zahlungsziele und Fälligkeiten der Rechnungen sind im Angebot angegeben und für den Kunden verbindlich. Im Falle einer verspäteten Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung aus jeglichen Gründen ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen gemäß Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2002 auf den geschuldeten Gesamtbetrag bis zur Zahlung zu entrichten. 

6.3. Die Bezahlung von Beträgen zu Gunsten von Smart Dato darf aus keinem Grund verweigert, verzögert oder aufgeschoben werden, auch nicht, falls es zu Beschwerden und/oder Beanstandungen und/oder fristgerechter Meldung von Mängeln kommt (solve et repete-Klausel). Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen oder Anzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von Smart Dato als geleistet. 

 

7. Vertragsdauer – Änderung der Entgelte 

7.1. Die Anfangsdauer eines Vertrages, der dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen und/oder Softwarelösungen zum Gegenstand hat (z.B. Smart Dato Hub), ist im Angebot definiert. Nach deren Ablauf wird der Vertrag jeweils stillschweigend um weitere Vertragsperioden von 12 Monaten erneuert, vorbehaltlich anderslautender Abmachungen mit dem Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit mit einer schriftlichen Mitteilung, welche mindestens 30 Tage vor der Fälligkeit des Vertrages mittels zertifizierter E-Mail oder mittels Einschreiben mit Rückantwort verschickt werden muss, vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt muss Smart Dato innerhalb der obengenannten Frist erhalten und er wird zum Vertragsende wirksam.  

7.2. Smart Dato kann jederzeit, mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen mit schriftlicher Mitteilung, die mittels zertifizierter E-Mail oder mittels Einschreiben mit Rückantwort verschickt werden muss, vom Vertrag zurücktreten, vorbehaltlich anderslautender Abmachungen mit dem Kunden. Der Rücktritt wird zu dem von Smart Dato im Rücktrittsschreiben angegebenen Datum wirksam. 

7.3. Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses 

Bei Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, werden unverzüglich die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen eingestellt. Die Dienstleistungen, die bis zum Vertragsende erbracht wurden, werden dem Kunden von Smart Dato in Rechnung gestellt, wobei das Entgelt im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer festgesetzt wird. Allfällige überschüssige Zahlungen, die vom Kunden aufgrund eines Vertragsendes vor dessen natürlicher Fälligkeit gemacht wurden, werden von Smart Dato rückerstattet. Unbeschadet bleibt für Smart Dato auf jeden Fall die Möglichkeit, eventuelle Beträge, die dem Kunden zurückerstattet werden müssten, mit anderen Forderungen jeglicher Art, die gegenüber dem Kunden bestehen, aufzurechnen. Seitens Smart Dato ist für die Ausübung des Rücktrittsrechts keine Entschädigung und/oder Schadenersatz aus jeglichem Titel und jeglicher Natur an den Kunden geschuldet.  

7.4. Im Falle einer stillschweigenden Erneuerung des Vertrages werden die Vertragspreise betreffend Leistungen und Softwarelösungen von Smart Dato automatisch an die Variation (100%) des Verbraucherpreisindexes für Haushalte von Arbeitern und Angestellten (FOI) der Provinz Bozen (BZ) in Bezug auf den vorhergehenden Monat, an welchem der Vertrag abgeschlossen wurde oder an welchem er das letzte Mal erneuert wurde, angepasst. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, kann Smart Dato, falls es im Zuge der Vertragserneuerung zu Änderungen des Systems oder zu Anpassungen der Dienstleistungen an technologische Neuentwicklungen gegenüber dem Vorjahr kommen sollte, die Preise der entsprechenden Dienstleistungen für die darauffolgenden Jahre anpassen. Falls Smart Dato zur Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten die Dienstleistungen von Dritten nutzt, kann Smart Dato die eigenen Preise anpassen, falls die Dritten, die die Dienstleistung erbringen, ihre Preise erhöhen sollten.  

7.5. Andere Preisanpassungen können zwischen den Parteien vereinbart werden. 

 

8. Änderung der Vertragsbedingungen 

8.1. Unbeschadet der Bestimmungen zur Änderung der Entgelte gemäß Art. 7.4., hat Smart Dato die Möglichkeit, die mit dem Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen, inklusive der vorliegenden AGB einseitig abzuändern und zu ergänzen, um sie allfälligen verpflichtenden, nachträglichen Gesetzesbestimmungen anzupassen, auch in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten, und/oder um sie dem technischen Fortschritt bei der Erbringung der Dienstleistungen und/oder allfälligen Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistungen (z.B. End-Of-Life) anzupassen. Die obengenannten Änderungen und/oder Ergänzungen werden mit geeigneten Mitteln wie z.B. mittels E-Mail oder zertifizierter E-Mail von Smart Dato dem Kunden mitgeteilt und treten einen Monat nach erfolgter Mitteilung in Kraft. Die abgeänderten und ergänzten Vertragsbedingungen werden ab ihrem Inkrafttreten auf alle bereits mit den Kunden abgeschlossenen Verträge, die dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen vorsehen, angewandt. Im Falle von inhaltlichen Änderungen der Vertragsbedingungen, die nicht in seinem ausschließlichen Interesse sind, kann der Kunde mittels einer Mitteilung an Smart Dato, welche per Einschreiben mit Rückantwort oder per zertifizierter E-Mail innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der obengenannten Mitteilung betreffend die Änderung und/oder Ergänzung übermittelt werden muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Rücktrittschreibens wirksam. Die aktualisierte Version der Vertragsbedingungen wird dem Kunden auf Anfrage geschickt und die aktualisierte Version der AGB wird in jedem Fall auch auf der Internetseite von Smart Dato veröffentlicht. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gelten die Bestimmungen von Artikel 7.3. 

 

9. Gewährleistung 

9.1. GARANTIE UND HAFTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN, DIE DIREKT VON SMART DATO ERBRACHT WERDEN, UND/ODER FÜR SOFTWARELÖSUNGEN, DIE VON SMART DATO ENTWICKELT UND/ODER PRODUZIERT WERDEN

Mängel und/oder Fehler an den Softwarelösungen oder den Dienstleistungen müssen vom Kunden schriftlich innerhalb von 48 Stunden ab Entdeckung gemeldet und angezeigt werden. Bevor der Kunde andere von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Rechtsmittel anwenden kann und unbeschadet der Bestimmungen des nachfolgenden Satzes, gewährt der Kunde Smart Dato die Möglichkeit, sofern Smart Dato zu einer Garantieleistung verpflichtet ist, die Mängel und/oder Schäden an den Softwarelösungen und/oder den Dienstleistungen, die vom Kunden angezeigt wurden, zu beheben oder zu versuchen zu beheben. Es wird jedoch ausdrücklich das Recht des Kunden ausgeschlossen, eine Minderung der bereits an Smart Dato bezahlten oder noch zu bezahlenden Entgelte zu beantragen.

Für den Wartungsdienst von Smart Dato wird keine Garantie geleistet und für diesen gelten ausschließlich die Bestimmungen von Artikel 13.1. der gegenständlichen AGB.

9.2. GARANTIE UND HAFTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON DRITTEN ERBRACHT WERDEN, UND/ODER FÜR IM ANGEBOT ANGEFÜHRTE SOFTWARELÖSUNGEN, DIE VON DRITTEN ENTWICKELT UND/ODER PRODUZIERT WERDEN 

Smart Dato übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für Mängel und Fehler an Dienstleistungen und/oder an Softwarelösungen von Dritten, sowie deren Funktionstüchtigkeit, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Smart Dato. Der Kunde kann ausschließlich die Garantieleistung des Dritten (Hersteller oder Dienstleister) in Anspruch nehmen, sofern dieser eine leistet.  

 

10. Nutzungsrechte des Kunden - Geistiges Eigentum und Urheberrechte  

10.1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Softwares, Teile von Softwares, Module, Plug-Ins, Apps und andere Softwarelösungen, die Smart Dato anbietet (in den vorliegenden AGB auch gemeinsam als „Softwarelösungen“ bezeichnet), auch wenn sie in Form eines Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt werden, im Eigentum von Smart Dato und/oder von Dritten stehen bzw. Smart Dato und/oder Dritte die Rechte an den Softwarelösungen halten (z.B. Urheberrechte) und der Kunde daher kein Recht auf eine wirtschaftliche Nutzung der Softwarelösungen über die im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen hinaus hat. Dem Kunden wird an der Software lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich befristetes und kündbares Nutzungsrecht eingeräumt, die Softwarelösung in der zulässigen Systemumgebung zu benutzen. Die Anzahl der autorisierten Nutzer der Software ist im Angebot ausdrücklich angegeben und die Anzahl der autorisierten Nutzer darf vom Kunden nicht überschritten werden. Bei Softwarelösungen von Dritten, bei denen es zu einem direkten Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter kommt, gelten die Vertragsbedingungen des Drittanbieters, die im Falle eines Konflikts gegenüber dem vorliegenden Art. 11 der AGB überwiegen. 

10.2. Softwarelösungen, die von Smart Dato und/oder von Dritten anhand von spezifischen Angaben und Anforderungen des Kunden erstellt und/oder entwickelt werden und die entsprechenden Quellcodes (gemeinsam als „personalisierte Softwarelösungen“ bezeichnet) verbleiben im Eigentum von Smart Dato und/oder des Dritten und dem Kunden wird nur ein Nutzungsrecht an den personalisierten Softwarelösungen gemäß den Bestimmungen in Art. 11.1. der AGB und beschränkt auf die Dauer des Vertrages gewährt. Die personalisierten Softwarelösungen können, mangels anderslautender Vereinbarungen mit dem Kunden, von Smart Dato für die eigene gewerbliche Tätigkeit frei verwendet werden und auch anderen Kunden angeboten werden. 

10.3. Sollten die Softwarelösungen Open Source Software Dritter enthalten, erhalten die Kunden, auch in Abweichung von diesen AGB, an der Open Source Software ausschließlich jene Nutzungsrechte, die sich aus den für die Open Source Software geltenden Lizenzbedingungen ergeben. Auf Verlangen des Kunden informiert Smart Dato, welche Open Source Software in der Softwarelösung enthalten ist, und welche Lizenzbedingungen gelten. 

 

11. End-Of-Life (EOL) 

11.1. Smart Dato gewährleistet nicht, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellten Softwarelösungen –aktualisiert und/oder für einen bestimmten Zeitraum produziert werden und/oder dass für einen bestimmten Zeitraum ein Wartungs- und Kundendienst für die Softwarelösungen zur Verfügung steht. Dies gilt sowohl für Softwarelösungen–, die direkt von Smart Dato entwickelt und vertrieben werden, als auch für Softwarelösungen, die von Dritten geliefert werden. Smart Dato und/oder Dritte können jederzeit die Aktualisierung und/oder die Produktion und/oder den Wartungs- und Kundendienst für die Softwarelösungen beenden (sog. „end-of-life“ oder „EOL“) und Smart Dato haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die der Kunde aufgrund der fehlenden Aktualisierung der Softwarelösungen, des fehlenden Wartung- und Kundendienstes oder der Inkompatibilität dieser Softwarelösungen mit anderen Systemen und/oder Produkten des Kunden, erlitten hat. Es ist Aufgabe des Kunden im Falle eines „end-of-life“ seine Produkte und/oder Systems rechtzeitig zu ersetzen/anzupassen. 

 

12. Wartung/Aktualisierung 

12.1. Unbeschadet allfälliger Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Smart Dato im Sinne dieser AGB oder aufgrund von zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, hat der Kunde keinen Anspruch gegenüber Smart Dato auf die Leistung eines Kundendienstes/Wartungsdienstes, sowie auf die Zurverfügungstellung von Supportpaketen, Aktualisierungen, Patches oder sonstigen Verbesserungen der Softwarelösungen und Dienstleistungen von Smart Dato, wenn der Kunde keinen entsprechenden Wartungsvertrag mit Smart Dato abgeschlossen hat oder Support/Aktualisierungen/Patches/Verbesserungen punktuell gegen Bezahlung anfordert bzw. bestellt. Smart Dato übernimmt gegenüber dem Kunden dementsprechend keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen sollten und die auf eine mangelnde Wartung, mangelnde Aktualisierung oder in jedem Fall mangelnde Systempflege der Softwarelösungen und der Dienstleistungen zurückzuführen sein sollten. 

 

13. Referenzen 

13.1 Der Kunde ermächtigt Smart Dato, seinen Namen und, sofern vorhanden, seine Marke(n), die er für seine gewerbliche Tätigkeit nutzt, inklusive einer Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, als Referenz, auch online (z.B. Webseite, Social Media), anzuführen. Weitere Werbemaßnahmen bzw. Nutzung von Werbematerial des Kunden, unterliegen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. 

 

14. Recht auf Aussetzung der Leistungen 

14.1. Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch in Bezug auf Teilzahlungen oder Anzahlungen, nicht vollständig und fristgerecht nachkommt und/oder der Kunde Verpflichtungen, die zur Ausführung des Vertrages erforderlich sind, nicht erfüllt hat, hat Smart Dato das Recht, die eigenen vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der Anzahlungen und/oder bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden auszusetzen. Im Falle einer Aussetzung kann der Kunde gegenüber Smart Dato keinen Schadenersatz oder eine sonstige Entschädigung für allfällige aufgrund der Aussetzung erlittene Schäden geltend machen. 

 

15. Ausdrückliche Auflösungsklausel

15.1. Smart Dato hat das Recht den Vertrag in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung im Sinne von Artikel 1456 ZGB aufzulösen:  

- Nichteinhaltung der folgenden Vertragsklauseln seitens des Kunden:  Art. 3.1., 11.1., 17.1. 

- Verzug des Kunden bei der Bezahlung der geschuldeten Summen von mehr als 4 Wochen, auch falls sich der Zahlungsverzug auf einen anderen Vertrag bezieht, welcher zwischen Smart Dato und dem Kunden abgeschlossen wurde;  

- Missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung bzw. Nutzung in Missachtung der Vertragsbestimmungen der Softwarelösungen seitens des Kunden, auch in Bezug auf im Angebot von Smart Dato angeführte Softwarelösungen von Dritten, mit denen der Kunde eigene vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen hat;  

- Gerichtliche Liquidation des Kunden oder Eröffnung eines anderen Insolvenzverfahrens zu Lasten des Kunden.  

 

16. Abtretungsverbot 

16.1. Es ist dem Kunden untersagt, den Vertrag und/oder Forderungen, auch schadenersatzrechtlicher Natur, die aus dem Vertrag herrühren sollten, ohne Zustimmung von Smart Dato abzutreten. 

 

17. Behandlung von persönlichen Daten lt. GSDVO (EU) 2016/679 

17.1. Smart Dato erklärt, dass die vom Auftraggeber mitgeteilten persönlichen Daten im Sinne des Dekretes GSDVO (EU) 2016/679 verarbeitet werden und zwar für folgende Zwecke: 

a. Erfüllung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses sowie vorvertraglicher Verpflichtungen (z.B. Verwaltungsaufgaben, Führung der regulären Buchhaltung, u.a.), um Anordnungen von Behörden, die laut Gesetz dazu berechtigt sind, einzuhalten, um Verpflichtungen laut nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen zu erfüllen, zu Marketing- und statistischen Zwecken. 

Mit der Beauftragung erklärt der Auftraggeber, die ihm zustehenden Rechte laut GSDVO (EU) 2016/679 zur Kenntnis genommen zu haben und mit der oben angeführten Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden zu sein. 
Smart Dato macht darauf aufmerksam, dass bei Nichtzustimmung zu der oben beschriebenen Verarbeitung der Daten eine korrekte Durchführung des mit diesem Angebot beschriebenen Projekts nicht erfolgen kann. 

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

18.1. Der Vertrag zwischen Smart Dato und dem Kunden unterliegt italienischem Recht, mit Ausschluss der gegebenenfalls anwendbaren Kollisionsnormen.  

18.2. Jegliche Auseinandersetzung in Bezug auf den Abschluss, die Interpretation, die Gültigkeit, die Ausführung und die Auflösung des Vertrages, sowie jegliche Auseinandersetzung, welche aus dem Vertrag hervorgeht oder die jedenfalls damit verbunden ist, fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte am Gerichtsstand Bozen.  

 

19. Schlussbestimmungen 

19.1. Jegliche Vereinbarung zur Änderung und/oder Integrierung des Vertrages kann nur mittels einer von beiden Parteien unterschriebenen Privaturkunde erfolgen, bei sonstiger Nichtigkeit derselben und unbeschadet der Bestimmungen laut Art. 7.4. und 8.1. in Bezug auf die Änderung der Vertragsbedingungen und die Anpassung der Preise. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass diese Klausel stillschweigend oder durch konkludentes Handeln abgeändert werden kann.  

19.2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. 

19.3. Die Parteien verpflichten sich so schnell wie möglich die ungültigen Vertragsklauseln mit gültigen und wirksamen zu ersetzen, welche inhaltlich der Absicht und den konkreten Interessen, die den zu ersetzenden Klauseln zu Grunde lagen, so nahe wie möglich kommen.