Was das Landesgesetz 14/2006 für Ihr Unternehmen bedeutet
Das LG 14/2006 ist das zentrale Förderinstrument des Landes Südtirol für Unternehmen, die in Innovation und digitale Transformation investieren. Grundlage sind die jeweils aktuellen Anwendungsrichtlinien, die konkrete Förderhöhe, Antragsprozess und Abrechnungsmodalitäten regeln.
Gefördert werden Projekte in zwei Kategorien: Prozessinnovation und experimentelle Entwicklung. In der Praxis bedeutet das: Investitionen in neue oder signifikant verbesserte interne Abläufe, digital gestützte Geschäftsprozesse sowie die technische Entwicklung innovativer Lösungen können antragsrelevant sein.
Die Förderquote liegt typischerweise zwischen 35 % und 45 % der anerkannten Gesamtinvestition. Ob ein Projekt förderfähig ist und wie hoch die Förderquote ausfällt, hängt von der Unternehmensgröße, der Projektkategorie und der konkreten Ausgestaltung des Antrags ab.