Bis zu 45 % Ihrer Digitalinvestition zurückerhalten – mit gezielter Innovationsförderung

Projektplanung, Förderantrag und Abrechnung nach Landesgesetz 14/2006 – für Unternehmen in Südtirol, die in Innovation investieren.

Innovationsförderung nach LG 14/2006 – mit einem Partner, der den Prozess kennt 

 Smart Dato begleitet Südtiroler Unternehmen bei der Beantragung von Förderungen nach dem Landesgesetz 14/2006 Forschung und Innovation. Wir übernehmen den gesamten Prozess - von der Ausarbeitung des Projektkonzepts bis zur formellen Einreichung des Förderantrags und, wenn gewünscht, bis zur abschließenden Abrechnung. 

Viele Unternehmen, die in Digitalisierung, Prozessautomatisierung oder individülle Softwareentwicklung investieren, wissen nicht, dass ein erheblicher Teil dieser Kosten rückerstattet werden kann. Ob ERP-Integration, mobile App oder maßgeschneiderte Plattform – wir entwickeln ein förderrelevantes Projektkonzept, das zur tatsächlichen Investition Ihres Unternehmens passt. 

Was das Landesgesetz 14/2006 für Ihr Unternehmen bedeutet

Das LG 14/2006 ist das zentrale Förderinstrument des Landes Südtirol für Unternehmen, die in Innovation und digitale Transformation investieren. Grundlage sind die jeweils aktuellen Anwendungsrichtlinien, die konkrete Förderhöhe, Antragsprozess und Abrechnungsmodalitäten regeln.

Gefördert werden Projekte in zwei Kategorien: Prozessinnovation und experimentelle Entwicklung. In der Praxis bedeutet das: Investitionen in neue oder signifikant verbesserte interne Abläufe, digital gestützte Geschäftsprozesse sowie die technische Entwicklung innovativer Lösungen können antragsrelevant sein.

Die Förderquote liegt typischerweise zwischen 35 % und 45 % der anerkannten Gesamtinvestition. Ob ein Projekt förderfähig ist und wie hoch die Förderquote ausfällt, hängt von der Unternehmensgröße, der Projektkategorie und der konkreten Ausgestaltung des Antrags ab.

Was wir für Sie übernehmen – von der Idee bis zur Auszahlung

Jedes Fördervorhaben hat andere Ausgangsbedingungen. Deshalb arbeiten wir nicht mit Standardformularen, sondern entwickeln für jedes Unternehmen ein individülles Projektkonzept. 

Projektfahrplan 

Projektumfang, Zeitrahmen und Investitionsvolumen strukturiert aufbereiten.

CUP-Nummer & Registrierung 

Begleitung bis zur offiziellen Projektregistrierung bei der Behörde. 

Genehmigung und Abrechnung 

Auf Wunsch Begleitung des Berichtswesens bis zur vollständigen Mittelauszahlung. 

Förderantrag 

Professionelle Ausarbeitung und Einreichung des vollständigen Antrags. 

Interne Stunden dokumentieren 

Mitarbeiterstunden korrekt über Timesheets erfassen und in den Antrag einbringen. 

Beratung zur Projektgestaltung 

Wir helfen, förderfähige Projekte so zu gestalten, dass die Anerkennungswahrscheinlichkeit steigt. 

Ihren Förderantrag mit Smart Dato vorbereiten und einreichen

Wir prüfen Ihr Vorhaben und sagen Ihnen direkt, ob und wie eine Förderung nach LG 14/2006 für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Keine generischen Infos – nur eine ehrliche Einschätzung auf Basis Ihres Projekts.

Warum Unternehmen Smart Dato für die Förderberatung wählen

Bei Smart Dato verbinden wir technisches Projektwissen mit einem klaren Verständnis der behördlichen Anforderungen – und haben Förderanträge nach LG 14/2006 bereits mehrfach erfolgreich eingereicht. Für Unternehmen in Südtirol, die investieren und Förderpotenzial erschließen wollen, ist diese Kombination entscheidend.

  • Erfahrung aus mehrfach erfolgreich eingereichten LG-14-Anträgen 
  • Technisches Verständnis für förderfähige Digitalisierungsprojekte 
  • Kenntnis der aktuellen Anwendungsrichtlinien und Prüfkriterien 
  • Begleitung von der Planung bis zur vollständigen Auszahlung 

Auch interne Projektstunden sind förderfähig

Gefördert werden nicht nur externe Kosten. Auch die interne Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter – dokumentiert über Stundennachweise, bewertet mit vordefinierten Stundensätzen – kann als förderfähige Kosten eingebracht werden. Das erhöht die Bemessungsgrundlage erheblich. 

  • Bis zu 45 % der förderfähigen Gesamtkosten rückerstattet 
  • Interne Mitarbeiterstunden über Timesheets anrechenbar 
  • Externe Entwicklungs- und Beratungskosten einbringbar 
  • Projektlaufzeit typisch 1–2 Jahre 

Welche Projekte können gefördert werden? 

Das LG 14/2006 fördert Projekte mit Innovationscharakter – keine Standardsoftwarekäufe, sondern Investitionen in individuelle Lösungen, Schnittstellen und neue Abläufe. Förderfähig ist, was über den regulären Betrieb hinausgeht und einen nachweisbaren Neuerungseffekt hat. 

  • Individuelle Softwareentwicklung und Systemintegration 
  • ERP-, PIM-, CRM- und Logistikschnittstellen 
  • Prozessautomatisierung und digitale Workflows 
  • Mobile Applikationen und digitale Plattformen 
  • KI-gestützte Analysen, IoT und vernetzte Systeme 
  • E-Commerce-Infrastruktur mit technischer Eigenentwicklung 

Förderberatung für Unternehmen in Südtirol und Norditalien

Smart Dato ist in Südtirol verankert und kennt die lokalen Förderprogramme aus eigener Erfahrung. Das Landesgesetz 14/2006 gilt für Unternehmen mit Sitz in der Autonomen Provinz Bozen – wir unterstützen sowohl deutsch- als auch italienischsprachige Betriebe durch den gesamten Antragsprozess. 

Erstgespräch und Projektbewertung 

Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und welches Volumen realistisch angesetzt werden kann. 

Projektfahrplan und Konzept 

Wir erarbeiten einen strukturierten Projektplan über 1–2 Jahre als Grundlage für den formellen Antrag. 

Antragserstellung und Einreichung 

Vollständige Ausarbeitung aller Unterlagen und Einreichung bei der zuständigen Landesbehörde. Sie erhalten die CUP-Nummer. 

Abrechnung und Mittelauszahlung 

Auf Wunsch übernehmen wir auch Berichterstattung und Abrechnung – bis zur vollständigen Auszahlung der genehmigten Förderung. 

Förderantrag mit Smart Dato vorbereiten

Häufige Fragen zur Innovationsförderung 

Muss ich einen Förderantrag stellen, bevor das Projekt begonnen hat?

Ja, das ist zwingend nötig. Kosten, die vor Registrierung des Antrags und Erhalt der CUP-Nummer anfallen, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die Einreichung muss deshalb vor Projektstart erfolgen. 

Wie lange dauert der Genehmigungsprozess? 

Die Bearbeitungszeiten variieren. Unserer Erfahrung nach sollte man realistisch mit mehreren Monaten rechnen, bis eine Rückmeldung der Behörde vorliegt. Die CUP-Nummer erhalten Sie jedoch direkt nach Registrierung des Antrags.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? 

Bei einer initalen Ablehnung liefert das Amt konkrete Begründungen für die negative Einschätzung. Es ist dem Antragsteller möglich, Klarstellungen nachzureichen oder gar persönlich vorstellig zu werden, um Missverständnisse oder Unklarheiten zu beseitigen. Das Amt kann daraufhin die Entscheidung ändern. Sollte es bei einer Ablehnung bleiben, beeinflusst diese nicht die Möglichkeit, für zukünftige Projekte einen neuen Antrag zu stellen. Wir analysieren die Gründe und erarbeiten gemeinsam einen Plan für das weitere Vorgehen. 

Welche Kosten sind im Antrag ansetzbar? 

Förderfähig sind externe Kosten (Dienstleistungen, Entwicklungspartner, Lizenzkosten für projektspezifische Software, zugekauftes Material) sowie interne Personalkosten, Lagermaterial und pauschale Kosten. Laufende Betriebskosten oder Standardsoftware ohne Projektbezug sind in der Regel nicht anrechenbar. 

Muss das Projekt technisch komplex sein? 

Nicht zwingend — entscheidend ist der Innovationscharakter. Das Projekt muss über den normalen betrieblichen Ablauf hinausgehen und einen nachweisbaren Neuerungseffekt für das Unternehmen haben. Was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, klären wir im Erstgespräch. 

Wie hoch sind die Kosten für die Beratungsleistung von Smart Dato? 

Das hängt vom Umfang des Projekts und der benötigten Unterstützung ab. Wir besprechen dies transparent in einem ersten Gespräch — ohne Verpflichtung. 

In welcher Form erhält man diese Förderung? Handelt es sich um einen Steuerbonus? 

Die Förderung ist kein Steuerbonus, sondern eine direkte finanzielle Unterstützung, die dem Antragsteller nach Rechnungslegung überwiesen wird. Bei Projekten, die sich über mehr als ein Jahr erstrecken, ist pro Kalenderjahr eine Teilabrechnung vorgesehen, was eine teilweise Auszahlung des gewährten Förderbetrags ermöglicht.